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BGB § 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
[ Auszug: Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Errichtung durch Ehegatten ] [ BGB Gemeinschaftliches Nottestament ] [ BGB Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament ] [ BGB Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung ] [ BGB Gegenseitige Einsetzung ] [ BGB Wechselbezügliche Verfügungen ] [ BGB Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen ] [ BGB Rücknahme aus amtlicher Verwahrung ] [ BGB Eröffnung ]